Das Verwaltungsgericht Augsburg verweigerte dem
Neonazi-Watchblog «Störungsmelder» das
öffentliche Auskunftsrecht.
Der «Störungsmelder»-Journalist wollte von der
Staatsanwaltschaft erfahren, welche «rechtspolitisch
motivierten Straftaten» aufgeklärt und, welche
Ermittlungen eingestellt wurden. Normalerweise
garantiert das bayerische Pressegesetz eine derartige
Auskunftspflicht für alle Journalisten und
Presseorgane.
Für den Klein Report kommentiert Medienexpertin
Dr. Regula Stämpfli die Medienrevolution, die
mittlerweile in den Amtsstuben angekommen ist.
Das Verwaltungsgericht Augsburg jedoch
verweigerte dem Journalisten die Auskunft mit dem
Hinweis, dass der Neonazi-Watchblog kein
Presseorgan sei. Das Blog sei ein öffentliches, für
jeden zugängliches Diskussionsforum und ermangle
die Eigenschaften, die das Blog zum «Organ der
Presse» mache.
Im Fall des «Störungsmelders» ist diese Behauptung
absurd, gehört das Blog doch zu «Zeit online», das
2007 den «Störungsmelder» zunächst unter dem
Namen blog.zeit.de gegründet hatte. Zwar seien das
Blog und die Autoren mittlerweile autonom, werden
aber nach wie vor von der «ZeitOnline»-Redaktion
unterstützt. Der Deutsche Journalistenverband
forderte deshalb auch sofort eine Korrektur der
Augsburger Gerichtsentscheidung.
Es ist anzunehmen, dass der «Störungsmelder» in
einer weiteren Verhandlung als offizielles
Sonntag 03.07.2016
Presseorgan des Medienhauses «Zeit online»
anerkannt wird.
Der Entscheid von Augsburg zeigt erstens: Die
Medienrevolution ist mittlerweile in den Amtsstuben
angekommen. Zweitens werden die alten Definitionen
von Presseorganen der digitalen Realität angepasst
werden müssen. Doch drittens hat der Entscheid auch
was Gutes: Denn er zwingt alle Blogger auf ein
Mindestmass an Institutionalisierung, wenn er oder sie
als Journalistinnen und Journalisten auftreten wollen
oder ihrem Blog den Status eines Presseorgans
einräumen möchten.
Viertens ist es richtig, Blogger darauf hinzuweisen,
dass wenn sie Presserechte für sich in Anspruch
nehmen, diese auch an ein Mindestmass von Regeln
und Verantwortung verbunden sind. Und doch
fünftens: In Zukunft sollte die Auskunftspflicht
generell transparenter, einfacher und umfangreicher
gewährleistet werden.
Die Begründung im Detail: Kein presserechtlicher
Auskunftsanspruch eines Online-Blogs gegen die
Staatsanwaltschaft siehe Aktenzeichen: Au 7 E 16.251.
@laStaempfli
Regula Stämpfli: Ein Blog ist kein Presseorgan
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